Die einzelnen Förderarten sind stark von der persönlichen Situation der Familie abhängig. Eine junge Familie mit 2 Kindern bekommt bei Einhaltung der Einkommensgrenze gem. § 25 II. WoBauG bei Gesamtbaukosten von z.B. 200.000 Euro folgende Fördergelder (Stand:2015 in EURO) zu einem Sollzinssatz von
1,50% Zinsen für 10 Jahre oder
1,85% Zinsen für 15 Jahre oder
1,95% Zinsen für 20 Jahre fest:
Grunddarlehen |
60.000 |
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Einhaltung der Einkommengrenze |
10.000 |
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Kinderdarlehen |
20.000 |
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