Finanzdienstleistung Michael Orsowa


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Öffentliche Mittel Rheinland-Pfalz



Die einzelnen Förderarten sind stark von der persönlichen Situation der Familie abhängig. Eine junge Familie mit 2 Kindern bekommt bei Einhaltung der Einkommensgrenze gem. § 25 II. WoBauG bei Gesamtbaukosten von z.B. 200.000 Euro folgende Fördergelder (Stand:2015 in EURO) zu einem Sollzinssatz von

1,50% Zinsen für 10 Jahre oder
1,85% Zinsen für 15 Jahre oder
1,95%
Zinsen für 20 Jahre fest:

Grunddarlehen

 

60.000

Einhaltung der Einkommengrenze

 

10.000

Kinderdarlehen

 

20.000


GESAMT:

 


90.000


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