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Die einzelnen Förderarten sind stark von der persönlichen Situation der Familie abhängig. Eine junge Familie mit 2 Kindern bekommt bei Einhaltung der Einkommensgrenze gem. § 25 II. WoBauG je nach Fördermietstufe bis zu 150.000 Euro zu folgenden Sollzinssätzen: (08.03.2023)
3,20% Zinsen für 10 Jahre oder
3,25% Zinsen für 15 Jahre oder
3,30% Zinsen für 20 Jahre oder
3,40% Zinsen für 30 Jahre fest:
Bei Gesamtkosten in Höhe von z.B. 300.000 Euro erhält diese Familie z.B. folgende Fördermittel:
Grunddarlehen | 90.000 | |
Einhaltung der Einkommengrenze | 15.000 | |
Kinderdarlehen Tilgungszuschuß | 30.000 22.500 | |
| 157.500 |